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Seinen Beigeordneten soll Wolf Blesken selber belangen

Kreis korrigiert den Bürgermeister

Bürgermeister Wolf Blesken hat die Akten auf den Weg geschickt: Die Kommunalaufsicht soll prüfen, ob seine Vorgängerin und ob der Beigeordnete sich dienstrechtlich astrein verhalten haben. · Foto: Gemeinde Möhnesee


Update vom 19. August 2026:

Die Gemeinde sei Dienstherr, der Bürgermeister sei Dienstvorgesetzter auch für einen Beigeordneten, Kämmerer und allgemeinen Stellvertreter. Wenn er ihn belangen wolle, müsse Wolf Blesken das selber machen. Für die Kommunalaufsicht des Kreises Soest sei die Sache damit erledigt. Man sei schlicht nicht zuständig. So lehnte der Kreis ab, überhaupt tätig zu werden.

Es habe Gespräche mit dem Bürgermeister gegeben, es werde in Kürze für die Verwaltung in Möhnesee auch eine schriftliche Antwort dazu geben. Das teilte der Kreis MöhneReport am 19. August auf eine erneute Presseanfrage mit.

Sei inzwischen entschieden, ob gegen die ehemalige Bürgermeisterin von Amts wegen ein Verfahren einzuleiten sei? Antwort aus dem Kreishaus: Nein.


Nachgeschlagen: 

► Für die allgemeine Personalzuständigkeit steht im §73 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen: „Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Gemeinde“

► Für das Disziplinarverfahren gegen einen kommunalen Beamten schreibt §79 Absatz 1 des Landesdisziplinargesetzes NRW: „Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte einer Gemeinde […] ist dienstvorgesetzte Stelle der ihr oder ihm nachgeordneten Beamtinnen und Beamten.“ (Ist auch ein Beigeordneter „nachgeordnet“? Der Kreis sagt: Ja – und erklärt sich für nicht zuständig. Anmerkung der Redaktion.)

► § 17 Absatz 1 des Landesdisziplinargesetzes sagt, was die dienstvorgesetzte Stelle tun muss: „Liegen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines Dienstvergehens vor, hat die dienstvorgesetzte Stelle das Disziplinarverfahren einzuleiten.“ 


Erster Bericht vom 5. August 2026

Disziplinarrecht: Kreis und Bürgermeister uneins
„Gemeinde beim Beigeordneten als Dienstherr zuständig“

Seit mehreren Wochen liegen nach Auskunft von Bürgermeister Wolf Blesken Akten beim Kreis: Die Kommunalaufsicht soll prüfen.  Und nötigenfalls Disziplinarstrafen verhängen. Wolf Blesken hat seinen allgemeinen Vertreter, den Beigeordneten und Kämmerer Günter Wagner im Blick, will dienstrechtlich gegen ihn vorgehen lassen. Seine Amtsvorgängerin hat er ebenso im Blick. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Beim Beigeordneten bekommt Blesken deutlich einen Korb.

Warum genau überhaupt geprüft werden soll, das könnte sich aus den Gutachten erschließen, die Grundlage waren für einen bekanntermaßen gescheiterten Abwahlantrag von CDU, Grünen, FDP und im ersten Schritt auch von der AfD. Bei einem zweiten, erweiterten Antrag, bei dem der Beigeordnete auch als Geschäftsführer der Wirtschafts- und Tourismus-GmbH abberufen werden sollte, war die AfD-Fraktion nicht mehr dabei. Weil man deren Ratsvertreter angeblich nicht habe erreichen können, man habe keine Kontaktdaten von ihnen gehabt, hieß es dazu. So weit, so bekannt.


► MöhneReport hat das Thema bereits ausführlich beleuchtet und auch einen Kommentar dazu veröffentlicht.


Dienstherr des Beigeordneten ist die Gemeinde
Die Sache zieht sich in die Länge: Beim Beigeordneten Günter Wagner ist sich der Kreis sicher, der Bürgermeister sei selber zuständig dafür, ihn disziplinarisch zu belangen. Dienstherr sei die Gemeinde. Das hat der Kreis bereits zweimal als Antwort auf Anfragen von MöhneReport geantwortet. Wolf Blesken sagte MöhneReport, er sei auf keinen Fall zuständig, er könne nicht gegen seinen eigenen allgemeinen Stellvertreter vorgehen. Das müsse schon der Kreis machen.

Führt die Sache vor ein Verwaltungsgericht?
MöhneReport hakte nach wegen der unterschiedlichen Sichtweisen beim Beigeordneten — und ob die Vorwürfe strafrechtlich bedeutsam seien. Immerhin: Die Anwürfe gegen den Beigeordneten sollen nach Angaben von mehreren Seiten so schwer wiegen, dass eine sofortige Abwahl angestrebt wurde – und scheiterte. Nicht nur bestens informierte Kreise fragen sich: Führt die Sache eventuell langwierig vor ein Verwaltungsgericht, um den Beigeordneten loswerden zu können? Und das, wo seine Amtszeit ohnehin zum Jahresende 2026 ausläuft? Wird der Bürgermeister wie vom Kreis aufgezeigt, selber tätig werden? Weil er Chef der Verwaltung ist und die Gemeinde Dienstherr?

Mit Blick auf Wolf Bleskens Amtsvorgängerin hieß es zunächst in einer Antwort des Kreises, es liege kein Prüfauftrag vor.

Verfahren von Amts wegen wird intern geprüft
Wird nicht doch gegen die Amtsvorgängerin geprüft? Gab es einen Auftrag aus Möhnesee? Auch hier hakte MöhneReport noch einmal nach. In einer zweiten Antwort heißt es nun vom Kreis: „Die Frage, ob von Amts wegen ein Verfahren einzuleiten ist, befindet sich noch im internen Prüfprozess. Daher bitten wir um Verständnis, dass keine inhaltliche Stellungnahme erfolgt.“ Strafrechtliche Ermittlungen seien bei beiden Vorgängen vom Kreis nicht angestoßen worden.


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