„Unschöne Kampagne gegen die vorherige Leitungsebene des Rathauses“

Bürgergemeinschaft kritisch zu Abwahl-Anträgen

Christian E. Wolf ist Fraktionsvorsitzender der Bürgergemeinschaft im Rat der Gemeinde Möhnesee · Foto: privat

Kurz vor der entscheidenden Sitzung, in der über die Abwahl des Beigeordneten und Kämmerers Günter Wagner abgestimmt werden soll, äußert sich Christian E. Wolf als Fraktionsvorsitzender für die Bürgergemeinschaft Möhnesee mit einer Presseerklärung, die MöhneReport im Wortlaut veröffentlicht. Wolf sieht eine „unschöne Kampagne gegen die vorherige Leitungsebene des Rathauses“.

„Die Möhneseer Politik eint, dass vor ihr keine leichte Entscheidung liegt. Damit enden im Wesentlichen aber schon die Gemeinsamkeiten mit den antragstellenden Fraktionen CDU, B90/Grüne und FDP.

Wie auch immer man zur Person des Beigeordneten steht, ob ein Vertrauensverlust eingetreten sein kann, wird von einer erheblichen Feststellung überlagert: Für Möhnesee ist das Verfahren einzigartig und ohne Beispiel. Und völlig unabhängig, wie die Entscheidung letztlich lauten wird, hat Möhnesee schon zum jetzigen Zeitpunkt erheblichen Schaden genommen, dies hätte verhindert werden können. Die Abberufung eines Beigeordneten ist eine rein politische Entscheidung, die grundsätzlich nur unter diesem Gesichtspunkt zu sehen ist. Sie lässt aber vorliegend aber in hohem Maße ein pragmatisches Gespür vermissen. So läuft der Vertrag des Beigeordneten ohnehin aus und aus finanzieller Sicht macht das Abwarten auf das Ende der Bestellung einen Unterschiedsbetrag an Bezügen von nur einem Monat und zwei Tagen aus. Demgegenüber stehen in der Gesamtschau aller Gesichtspunkte finanzielle Risiken, die einen fünfstelligen Bereich überschreiten, sollte eine streitige Entscheidung auch über ein Angestelltenverhältnis des Kämmerers anstehen. Die Motivation der Antragsteller ist nicht frei, sie liegt begründet ,in der aktuellen Entwicklung’, so schreibt eine Tageszzeitung in ihrer Ausgabe vom 10. Juni 2026.

Ein Distanzieren von öffentlicher Spekulation um die Gründe verliert seinen Wert, wenn man in Kenntnis um gezieltes Durchstecken vertraulicher Informationen auf -was sonst- ,die aktuelle Entwicklung’ Bezug nimmt. Hierbei liegt der Schluss einer Vorverurteilung sehr nahe, was rechtsstaatlichen Grundsätzen kaum entspricht.

Eine formelle Anhörung hat nicht stattgefunden. Die Nichtöffentlichkeit der Informationen verbietet es, weitergehende Ausführungen zu machen. Sie wären aus Sicht der BG durchaus angezeigt.

Was ist aus dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen und einem Ratsmitglied der AfD vom 28. Mai geworden? Ist dieser zurückgezogen worden? Von wem? Und wenn nicht, hätte dieser nicht längst in der Ratssitzung am 16. Juli behandelt werden können?

Die unschöne Kampagne gegen die vorherige Leitungsebene des Rathauses nimmt nun leider eine weitere Runde. Prozessuale Fragen einer Zuständigkeit für bis dato geführten Ermittlungen drängen sich durchaus auf. Eine Kommunalaufsicht wäre unabhängig. Die Bürgergemeinschaft Möhnesee wird aus genannten Gründen überwiegend mehrheitlich den Anträgen nicht zustimmen.’


Zur Sitzung
Die 8. Ratssitzung um 17.30 Uhr am Dienstag, 21. Juli im Ratssaal des Rathauses in Körbecke ist öffentlich. Die beantragte Abwahl des Beigeordneten und Kämmerers ist dem Grunde nach ein rein politischer Vorgang: Genießt der oder die Beigeordnete nicht mehr das Vertrauen der Ratsmehrheit, ist eine Abwahl auf Antrag jederzeit möglich. Es geht bei diesem Verfahren nie um die Klärung der Frage, ob die Person sich etwas zuschulden hat kommen lassen oder nicht. Über gestellte Anträge wird ohne Aussprache abgestimmt.


Ergänzung: MöhneReport hat zuvor ►hier, ►hier und ►hier zum Thema berichtet.


Dies ist der aktuelle und erweiterte Antrag zur Abwahl des Beigeordneten. Der Vorgang an sich ist bislang ohne Beispiel in der Ratsgeschichte. Dem ursprünglichen Antrag aus Mai war auch ein Ratsherr der AfD beigetreten. Im zweiten Antrag beantragen nur CDU, Bündnis90/Die Grünen und die FDP die Abwahl. · Quelle: Öffentlich einsehbares Ratsinformationssystem der Gemeinde Möhnesee.

Antrag

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