Nie da gewesene Kämmerer-Abwahl für den 21. Juli auf der Tagesordnung
Drei Fraktionen gehen ins Risiko

KI-generiertes Symbolbild: Stimmenfischer am Ufer eines Sees.
Eine Betrachtung von Thomas Brüggestraße
Kämmerer-Abwahl? Das gab es noch nie
Am 21. Juli um 17:30 Uhr soll eine nie da gewesene Abstimmung im Rathaus in Körbecke aufgerufen werden: Der schon länger erkrankte Kämmerer und Beigeordnete der Gemeinde soll aus allen Funktionen entfernt werden. Unverzüglich. Er soll auch nicht mehr allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters sein. Er soll auch nicht mehr Chef der Wirtschafts- und Tourismus GmbH (WiTo) sein, was er zeitgleich ist, denn die GmbH ist eine fast hundertprozentige Tochter der Gemeinde. Um die Krankheit und die dadurch erzwungene Abwesenheit geht es nicht. Das und Hintergründe dazu hatte zuerst MöhneReport berichtet.
Was ist passiert?
Was ist passiert, fragen sich viele — vor nicht allzu langer Zeit lobten die Ratsmitglieder ihren Kämmerer doch noch für sein großes Wissen, für seinen sorgsamen Umgang mit den Gemeindefinanzen?
Das ist passiert
Das ist passiert: Es existieren zwei Gutachten des Innenministeriums. Die wurden nach angeblich belastenden Hinweisen aus dem Rathaus vom Bürgermeister in Auftrag gegeben. Der legte die Gutachten dem Rat vor. Eine ausreichende Mehrheit verlor nach Informationen von MöhneReport in dieser nicht öffentlichen Sitzung das Vertrauen . CDU, Bündnis90/Die Grünen, FDP und ein Ratsherr der AfD unterschrieben einen Antrag, den Beigeordneten und Kämmerer schnellstmöglich abzuwählen.
Nur eine Frage interessiert
Nach frühestens sechs Wochen hätte eine Abstimmung stattfinden können. Öffentlich, aber ohne Aussprache. Weil: Laut Kommunalordnung interessiert hier gar nicht, ob ein Beigeordneter als ein vom Ratsvertrauen abhängiger politischer Wahlbeamter irgendetwas angestellt hat oder nicht. Es geht immer nur um die Frage: Hat er die Mehrheit des Rates hinter sich? Wenn nicht, kann er jederzeit deswegen abgewählt werden. Eine Aussprache, eine womöglich scharfe Debatte über Hintergründe ist nicht vorgesehen.
Erfahren die Bürger die eigentlichen Gründe nicht?
So wird also trotz der ungewollt bekannt gewordenen Existenz der Gutachten die Öffentlichkeit nicht erfahren, was drin stand. Was falsch gewesen sein soll an der Amtsführung. Es sei denn, die Gutachten gingen weiter an andere Stellen und es gäbe Untersuchungen und disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Bewertungen und Erklärungen dazu. Dazu schweigen sich derzeit Ratsmitglieder aus. Der Bürgermeister gibt ebenfalls keine Auskunft. Weil sie alle es nicht dürfen. So hat man es MöhneReport erklärt, so ergibt es auch der Faktencheck.
Zweiter Abwahlantrag in der Welt
Es gibt inzwischen einen zweiten Abwahlantrag, den dieses Mal niemand von der AfD unterschrieben hat. Der fordert die sofortige Abwahl des Beigeordneten und Kämmerers und in einem Abwasch die Abberufung als Chef der WiTo. Das war beim ersten Antrag vermutlich übersehen worden. Durch den neuen Antrag lief die Sechswochenfrist neu an. Nach Auskunft der Gemeindeverwaltung ist das der Grund, warum jetzt eine zusätzliche Sitzung des Gemeinderates anberaumt wurde, die nur die Abwahl auf der Tagesordnung stehen hat. Den ersten Antrag, den hätte man schon am 16. Juli ab 16.30 Uhr im Rahmen der regulären Ratssitzung abstimmen können.
Unschuldsvermutung gilt
Was nach Durchsicht der Vorschriften über die Abwahl eines Beigeordneten feststeht: Es gilt die Unschuldsvermutung hinsichtlich der Dinge, die bereits bekannt geworden sind.
Antragstellern fehlen Stimmen
Wer herumgefragt hat in den letzten Tagen, konnte zweierlei hören: Die Abwahl des Beigeordneten und Kämmerers Günter Wagner bleibt beschlossene Sache bei CDU, Grünen und FDP. Wobei die Antragsteller voll ins Risiko gehen: Die drei Parteien kommen zusammen auf 17 Stimmen. Plus Bürgermeister, vermutlich. Nötig sind zwei Drittel der Stimmen, also 21. Der Rat hat 30 Sitze plus Bürgermeister. Es fehlen drei Stimmen.
Politische Kenner rechnen: CDU, BündnisGrüne und FDP haben 17 Stimmen, wenn auch alle Damen und Herren mit Mandat zur Sitzung erscheinen. Der Bürgermeister wird vermutlich für den Abwahlantrag stimmen. Macht 18 Stimmen, wenn er anwesend ist.
Im besten Fall fehlt immer noch eine Stimme
Woher noch drei Stimmen bekommen? Benötigt werden 21, um den Antrag mit der geforderten Zweidrittelmehrheit durchzubringen. Ob die AfD mitgeht, nachdem man sie beim neu gestellten und erweiterten Antrag außen vor gelassen hat, das bleibt abzuwarten. Ginge sie mit, wären die Antragsteller bei 20 Stimmen. Wenn beide Vertreter anwesend sein sollten und beide zustimmen. Man wäre so im besten Fall bei 20 Stimmen — alle sonstigen Betrachtungen über dies und das mal außen vor gelassen.
Sind noch Diskussionen zu erwarten?
Es könnte sein, dass es bei der Bürgergemeinschaft und den Sozialdemokraten wenigstens eine Person gibt, die ebenfalls zustimmt. Oder es stimmen zwei, oder drei oder mehr zu. Man weiß es halt nicht. Damit wäre die Sache durch, entweder genau wie gebraucht oder ganz locker. Sonst nicht. Noch vor der achten Sitzung des Gemeinderats, die nur die Abwahl auf der Tagesordnung hat, gibt es die siebte und reguläre Sitzung am Donnerstag, 16. Juli. Genau dort könnte es noch Diskussionen geben.

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