Ein Einwurf über persönliche Meinung, politische Stellungnahmen und eine Frage, die verloren ging

Ein Leserbrief, der keiner sein durfte

02/09/2026

KI-generiertes Symbolbild: Lettern und ein Setzkasten auf einem Tisch.


Ein Kommentar von Thomas Brüggestraße

Wenn die eigentliche Frage verloren geht
Medienschelte? Nein. Jeder Jeck ist anders, jeder setzt seine Schwerpunkte, jeder erzählt seine Geschichte. Nur: Es sollte am Ende noch dieselbe Geschichte sein. An dieser Stelle lohnt sich deshalb ein genauerer Blick auf Berichte, die zu einem bestimmten Thema erschienen sind:  Mandat abgeben oder behalten, wenn man die Partei verlässt? Was ist „politisch sauber“? Das war die eigentliche Frage. Sie ging verloren.

Medienschelte? Nein. Aber eine Ergänzung für alle. Ein Hinweis. Denn man kann eine Geschichte auch übel verdrehen.  Und das ging so:

Es durfte kein Leserbrief werden
Harald Beckers wollte einen Leserbrief schreiben. Einen persönlichen Leserbrief. Der liegt MöhneReport als „Leserbrief“ und im Original auch schon einige Tage vor. Es ging ihm um eine politische Frage, die man durchaus stellen darf: Was ist mit einem Mandat, das jemand nicht direkt gewonnen hat, sondern über die Liste einer Partei bekommen hat? Kann man dieses Mandat einfach behalten, wenn man später politisch eigene Wege geht? Kann man dann sagen: „Das ist mein Mandat, ich bin meinen Wählern verpflichtet?“ Oder gehört zu politischem Anstand nicht auch die Frage, wem man dieses Mandat eigentlich zu verdanken hat?

Rechtlich mag die Sache klar sein. Politisch ist sie es nicht unbedingt. Wer über eine Liste in einen Rat kommt, sitzt dort eben auch deshalb, weil eine Partei ihn aufgestellt und ihm einen Listenplatz gegeben hat. Ein Klassiker. Genau darüber wollte Harald Beckers diskutieren. Seine Frage: Was gehört sich politisch? Das darf er fragen in diesem Land. Ob als Normalo oder als Kanzler: Er darf es offen fragen. Und auch Leserbriefe schreiben.

Von persönlicher Meinung zur offiziellen Stellungnahme
Aus dem Leserbrief wurde allerdings nichts. Nach Darstellung von Harald Beckers erklärte ihm jemand bei einer Zeitung, dass er sich wegen seiner Funktion als Vorsitzender des SPD-Ortsvereins nicht einfach persönlich in einem Leserbrief äußern könne. Seine Äußerung müsse vielmehr eine „Stellungnahme“ sein.

Das ist erstens Humbug, weil durch keine Vorschrift und kein Gesetz gedeckt. Zweitens hat man den Vorsitzenden damit in eine unmögliche Situation gequatscht, so ganz ohne Absprache mit Basis und Fraktion – und drittens bekam die Sache einen völlig anderen Dreh: Aus der persönlichen Meinung von Harald Beckers wurde eine Stellungnahme des Ortsvereinsvorsitzenden. Anschließend wurde der SPD-Fraktionsvorsitzende vom selben Mitarbeiter der Zeitung gefragt, was er denn von der Stellungnahme des Ortsvereins halte. Unnötig: Wenn ich als jemand von der Zeitung mein Gegenüber vom Leserbrief weg in eine Stellungnahme hineingequatscht habe, wohl wissend, der Mann wollte eigentlich nur einen persönlichen Leserbrief schreiben, den ich ihm nicht erlaube, dann ist es geradezu unredlich, anschließend den Fraktionsvorsitzenden für eine Stellungnahme zu belästigen.

Natürlich war der Fraktionschef perplex
Der Fraktionschef war natürlich perplex: Mit ihm oder der Fraktion habe niemand geredet. „Sieh an, sieh an“, wird man sich denken. Nur eben muss man wissen: Das war ursprünglich gar nicht die Geschichte. Harald Beckers wollte keine Stellungnahme des Ortsvereins abgeben. Er wollte einen Leserbrief schreiben. Durfte er nicht. Wir wollen ja nicht persönlich werden, wenn wir ein Parteivorsitzender sind.

Auch MöhneReport hat Beckers’ Anmerkungen als „Stellungnahme“ wiedergegeben. Harald Beckers wollte konsequent bleiben: Wenn es bei einer Zeitung eine Stellungnahme sein sollte, dann sollte es beim MöhneReport nicht plötzlich wieder etwas anderes sein.

Wandlung: Vom politischen Anstand zu Befindlichkeiten in der SPD
Das ändert nichts am Ausgangspunkt: Aus einer Frage nach politischem Anstand wurde am Ende eine geradezu gemüsslich ausgebreitete Geschichte über Befindlichkeiten in der SPD. Die Ursprungsfrage war aber eine andere: Sollte jemand ein Mandat behalten, das er nicht direkt gewonnen hat? Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Genau darüber hätte man aber schreiben und reden können. Stattdessen bleibt ein anderer Eindruck hängen.

Wer darf denn nun persönlich werden?
Und ein Widerspruch bleibt auch: Wenn der Ortsvereinsvorsitzende keinen persönlichen Leserbrief schreiben darf, weil er politischer Funktionsträger ist, warum darf dann ein Fraktionsvorsitzender anschließend und ausführlich seine persönliche Meinung in der gleichen Zeitung darlegen?

Fair muss fair bleiben. Und ja: Der Verfasser dieses Kommentars hat selber rote Socken an. Er ist Mitglied im SPD-Ortsverein Möhnesee. Das ist bekannt. Er kennt auch den Ortsvereinsvorsitzenden und den Fraktionsvorsitzenden näher. Das bleibt nicht aus. Es ist auch journalistisch nicht vorwerfbar. Und es verpflichtet vor allem nicht zum Wegschauen, wenn aus einer politischen Sachfrage in einer Zeitung durch Redaktionshandeln plötzlich eine andere Geschichte wird.

Die ursprüngliche Frage bleibt also bestehen: Mandat behalten oder abgeben? Loslassen können? Manche werden sagen: Ein über eine Parteiliste errungenes Mandat gehört politisch eher der Partei als der Person. Andere werden das entschieden anders sehen. Genau darüber hätte man streiten können, sollen, vielleicht auch unbedingt mal wieder müssen.


Was gilt eigentlich bei Leserbriefen?

► Eine Redaktion muss einen eingesandten Leserbrief nicht veröffentlichen. Einen Anspruch auf Abdruck gibt es nicht.
Quelle: Deutscher Presserat, Pressekodex, Richtlinie 2.6 „Leserbriefe“.

► Politische Funktionsträger sind aber nicht grundsätzlich davon ausgeschlossen, sich persönlich in einem Leserbrief zu äußern. Ihre Funktion kann zur Einordnung genannt werden. Quelle: Deutscher Presserat, Entscheidung „Die private Meinung privat äußern“ sowie frühere Entscheidungen zur Kennzeichnung politischer Funktionen bei Leserbriefen.

► Der Deutsche Presserat hat in früheren Fällen beanstandet, wenn persönliche Leserbriefe von Politikern redaktionell zu Erklärungen ihrer Partei umgedeutet wurden. Quelle: Deutscher Presserat. Im Kern: Ein Politiker schreibt persönlich einen Leserbrief. Die Zeitung darf daraus nicht einfach eine offizielle Erklärung seiner Partei machen. Sie darf allerdings dazuschreiben, welche Funktion der Absender hat, also zum Beispiel: „Harald Beckers ist Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Möhnesee.“

Cropped Rundlogo Moehnereport

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