Verbotene Rodung in Delecke: Juristisches Fingerhakeln. Wer ist verantwortlich?
Wer mit dem Wolf tanzt

Das Gelände in Delecke wurde mitten in der Schutzzeit brachial freigerodet und gibt nach vielen Jahren den Blick wieder frei auf den See. · Foto: privat.
Möhnesee/Delecke. MöhneReport hat beide Briefe vorliegen: Die Frage um die freigerodete und lange verlassene Villa zwischen Linkstraße und „Am Sonnenhang“ in Delecke wird zum Fingerhakeln zwischen Bürgermeister Wolf Blesken und dem Fraktionschef der Bürgergemeinschaft Möhnesee (BG), Christian Wolf. Zu einem Tanz im Paragrafen-Dschungel. Welcher Wolf darf führen?
Christian Wolf fordert namens der Fraktion der Bürgergemeinschaft Akteneinsicht: Wer hat wann und woran einen solch großen Notstand erkannt und festgestellt, dass die rabiate Rodung in Delecke sofort geboten gewesen sei, dass in diesem besondern Fall alle gesetzlichen Schutzvorschriften hinfällig gewesen seien?
Bürgermeister verneint allgemeines Kontrollrecht
Bürgermeister Wolf Blesken teilt dem Fraktionsvorsitzenden Christian Wolf in seiner schriftlichen Antwort mit, es sei „fraglich“, auf welcher Rechtsgrundlage Akteneinsicht verlangt werde. Denn: Ein allgemeines Kontrollrecht einzelner Ratsmitglieder bei sämtlichen Verwaltungsvorgängen bestehe nicht. Bei ordnungsrechtlichen Verfahren gegen Grundstückseigentümer seien außerdem der Datenschutz und Persönlichkeitsrechte strikt zu beachten. Genannt werden unter anderem Eigentumsverhältnisse, wirtschaftliche Angaben, Beschwerden und personenbezogene Daten. Trotz dieser rechtlichen Vorbehalte bietet der Bürgermeister eine Einsichtnahme grundsätzlich an – allerdings nur unter Bedingungen: Die Bürgergemeinschaft soll einen Fraktionsbeschluss vorlegen, ein konkretes Ratsmitglied benennen und dann einen Termin mit der Verwaltung vereinbaren. Personenbezogene Angaben des Grundstückseigentümers würden geschwärzt.
BG: „Fraktionen haben immer ein Kontrollrecht.“
Die Bürgergemeinschaft hält diese Hürden für nicht gerechtfertigt. In einem Schreiben vom 21. Mai verweist Christian Wolf ausdrücklich auf § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW. Danach sei einem von einer Fraktion benannten Ratsmitglied in Einzelfällen Akteneinsicht zu gewähren. Ein gesonderter Rats- oder Ausschussbeschluss sei nach Auffassung der Fraktion gerade nicht erforderlich. Die Fraktionen hätten ein Kontrollrecht, konkrete Verwaltungsvorgänge prüfen zu können. Datenschutz könne durch Schwärzungen berücksichtigt werden, rechtfertige aber keine generelle Verweigerung der Akteneinsicht. Interne Fraktionsprotokolle will die Bürgergemeinschaft ebenfalls nicht vorlegen.
Das „Fingerhakeln“ ist politisch brisant: Es geht nicht nur um ein verwildertes Grundstück und möglilcherweise rechtswidrige Rodung. Es geht auch um die Frage, wie viel Kontrolle der Rat über Verwaltungshandeln tatsächlich ausüben kann, wie bereitwillig das Rathaus diese Kontrolle zulässt.
Wolf: „Anderweitige Prüfung bleibt vorbehalten.“
Christian Wolf hat namens der Bürgergemeinschaft für sich selber Akteneinsicht eingefordert und bittet um einen Termin in der Kalenderwoche 22. Zudem wird die überfällig inhaltliche Stellungnahme des Bürgermeisters zu dem gerügten Vorgang angemahnt. Bleibe diese aus, behalte sich die Fraktion vor, den Vorgang anderweitig zur Prüfung vorzulegen.
Offen bleibt damit: Was genau ist auf dem Delecker Grundstück passiert? Wer hat wann welche Maßnahme veranlasst? Welche Rolle spielten Sicherheit, Ordnung, Naturschutz oder Eigentümerpflichten? Warum gibt es nicht einfach ein klärendes Vier-Augen-Gespräch?
Für die Öffentlichkeit ist der Vorgang schon deshalb interessant, weil sich das Bild vor Ort sichtbar verändert hat: Die lange verborgene Ruine kann nun ungehindert und jederzeit betreten, wer auch immer das möchte.
Rodung ein „schwebendes Verfahren?“
Die Anfragen von MöhneReport an die Verwaltung liefen ins Leere: Es gehe um ein „schwebendes Verfahren“, eine Auskunft sei deshalb nicht möglich, ließ der Bürgermeister die Pressestelle antworten.

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