Schöne Nachricht für die Vereine. Aber: Ist die Rechnung vollständig?
Nutzungsgebühren sollen fallen

Dieses Bild ist mit KI entstanden: Vor dem nicht ganz korrekt dargestellten Rathaus in Körbecke steht eine Kugelrechenmaschine.
Die Gemeinde Möhnesee will ortsansässige Sportvereine entlasten und die Nutzungsgebühren für Sportstätten abschaffen. In einer Mitteilung der Verwaltung ist von einem Verzicht auf rund 15.000 Euro an Einnahmen die Rede. Dem entgegen stünden Entlastungen für die Verwaltung. Die fehlenden Beträge könnten durch „Synergien in den Verwaltungsabläufen“ kompensiert werden.
Vereine dürften sich freuen — zunächst jedenfalls. Doch ist die Rechnung wirklich bis zu Ende gedacht? Diese Frage kommt auf den Tisch, wenn der Gemeinderat tagt. Am Donnerstag, 28. Mai. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 17.30 Uhr.
Nach Informationen von MöhneReport könnte der finanzielle Effekt bei der Streichung der Nutzungsgebühren deutlich größer sein, als von der Verwaltung angegeben. Der Grund: mögliche Folgen für den Vorsteuerabzug bei den Sportstätten.
Fallen Steuervorteile weg?
Experten haben erläutert: Hintergrund sei die Umsatzsteuer. Vereinfacht gesagt: Wenn die Gemeinde Sporthallen gegen Entgelt überlasse, erziele sie Einnahmen. Diese könnten umsatzsteuerlich relevant sein. Gleichzeitig könne eine solche entgeltliche Nutzung Auswirkungen darauf haben, ob und in welchem Umfang die Gemeinde bei Ausgaben für die Sportstätten Vorsteuer aus Rechnungen geltend machen könne — etwa bei Reparaturen, Renovierungen oder größeren Sanierungen.
Sechsstelliger Verlust?
Bei beiden Sporthallen in Körbecke stehen teure Sanierungsarbeiten an. Je nach Umfang der Maßnahmen könne die in Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer Schätzungen zufolge schnell einen sechsstelligen Betrag erreichen. Genau deshalb sei die Frage erheblich: Wenn die Nutzungsgebühren vollständig entfallen, was passiert dann? Könnte auch die steuerliche Grundlage für einen bisherigen oder künftigen Vorsteuerabzug ganz oder teilweise entfallen?
Verlust für die Gemeinde deutlich höher?
Dann ginge es nicht nur um die genannten rund 15.000 Euro an jährlichen Nutzungsentgelten. Dann müsste zusätzlich geklärt werden, ob der Gemeinde bei anstehenden Sanierungen ein deutlich höherer steuerlicher Nachteil entstehe.
Gemeinde hatte keine Zeit für Antworten
MöhneReport hat die Gemeinde gefragt, ob dieser Aspekt bei der Vorbereitung des Vorschlags geprüft worden ist, eine Antwort steht noch aus. Konkret geht es um die Frage, ob der Wegfall der Nutzungsentgelte Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug bei Reparaturen, Renovierungen und Sanierungen der Sporthallen haben kann — und ob ein möglicher Verlust des Vorsteuerabzugs in die Berechnung einbezogen wurde. Was dieser Verlust auf lange Sicht für die Vereine bedeuten könnte. Warum bei den Sporthallen entlastet werden kann, beim Hallenbad aber nicht.

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