Gemeinde schreibt Ex-Bürgermeisterin
Smartwatch und mehr beim Abschied mitgenommen?

Handy, Tabletrechner, Smartwatch. · KI-generiertes Symbolbild.
Brief an die Amtsvorgängerin?
Hat sie es jetzt schriftlich? Hat der neue Bürgermeister seine Vorgängerin aufgefordert, dienstliches Arbeitsgerät alsbald zurückzugeben? Es soll um die Rückgabe eines nicht ganz günstigen Diensthandys und eines Tabletrechners gehen. Auch um eine sogenannte Smartwatch soll es gehen, sie ist eine Garantie am Handgelenk für ständige Erreichbarkeit bei außergewöhnlichen Ereignissen. Wenn leitende Mitarbeiter der Verwaltung so ausgestattet werden, könnte das alles seine Richtigkeit haben — solange die Geräte bei Ausscheiden aus der Funktion zurückgegeben werden. Weil sie aus Steuermitteln bezahlt wurden, der Gemeinde gehören. Sagen gut informierte Kreise.
Müssen Handy und Co. zurück an die Gemeinde?
Nach Informationen von MöhneReport gibt es Klärungsbedarf bei dienstlich überlassenen Arbeits- und Kommunikationsmitteln. Dabei geht es unter anderem um das Diensthandy, ein Tablet, eine so genannte Smartwatch und möglicherweise auch um laufende Verträge, die eventuell von der Gemeinde bezahlt wurden oder werden. Die frühere Bürgermeisterin ist demnach mit Fristsetzung und unter Angabe von möglichen Terminen aufgefordert worden, alles zurückzugeben. Begründung: Mit dem Verlust des Amtes entfalle auch der sachliche Grund für Besitz und weitere Nutzung. Eigentümer sei die Gemeinde.
► „Ich habe immer alles nach bestem Wissen und Gewissen gemacht“, sagte die ehemalige Bürgermeisterin im Gespräch mit MöhneReport. Sie habe sich nichts vorzuwerfen. Vorgänger hätten es ebenso gehalten und ihre dienstlich genutzten Sachen nach dem Ausscheiden mitgenommen.
► Der Kämmerer, den MöhneReport dazu ebenfalls kontaktiert hatte, gab zu bedenken: „Mal ganz ehrlich: Sachen, die jemand tagtäglich und viel in Gebrauch gehabt hat – will ich das als Nachfolger übernehmen? Will ich das wirklich?“
Verwaltung entscheidet selber, was angeschafft wird
Aus informierten Kreisen erfuhr MöhneReport, dass die Beschaffung solcher Geräte nicht in die Zuständigkeit der Ratsmitglieder falle. Darüber entscheide die Verwaltung auf der jeweils zuständigen Ebene selbst. Solche Fragen könnten möglicherweise auch in den Gutachten eine Rolle spielen, deren Inhalt zu dem Abwahlantrag gegen den Kämmerer geführt haben könnte. Eventuell könnte auch die ehemalige Bürgermeisterin noch Dinge erklären müssen. Und nein, ohne Nachfragen der Presse würde die Öffentlichkeit auch hier wenig bis gar nichts von den Vorgängen erfahren: Die Angelegenheit sei im nicht öffentlichen Teil der letzten Ratssitzung behandelt worden. Danach brachten CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Abwahlantrag auf den Weg. Auch ein AfD-Ratsherr unterzeichnete den Antrag — so hat es MöhneReport erfahren.
MöhneReport bittet Gemeinde um Auskunft
Welche Geräte wurden angeschafft? Wer hat entschieden, was gekauft wird? Wurden auch Handyverträge abgeschlossen? Waren die Anschaffungen notwendig und angemessen? Durften die Geräte nach dem Ausscheiden behalten werden? Und welche Regeln gelten dafür in der Gemeinde Möhnesee?
MöhneReport hat die Gemeinde Möhnesee dazu um Auskunft gebeten.

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