Das gab Zoff: Verwildertes Gelände in der Brutzeit freigeschnitten
Gemeinde: „Kreis billigt die Rodung in Delecke“

Wieder sichtbar: Ein lange zugewuchertes Haus oberhalb der Linkstraße in Delecke. Hat die Gemeinde hier mitten in der Vogelschutzzeit dringenden Handlungsbedarf für eine Komplettrodung gesehen und Bagger losgeschickt? „Dürfen die das?“ Das fragten sich aufmerksame Möhneseer, während andere sich freuen, dass sie wieder auf den See blicken können.
„Durften die das? Durften die das Haus einfach ratzekahl freischneiden mitten in der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzzeit?” Angeblich ja, glaubt man einer Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung.
Konsequente Rodung warf Fragen auf
Der Reihe nach: Die konsequente Rodung auf einem Privatgrundstück an der Linkstraße in Delecke hatte schon vor Wochen Fragen aufgeworfen. MöhneReport berichtete zuerst, weitere Medien griffen das Thema auf. Christian Wolf, Fraktionschef der Bürgergemeinschaft Möhnesee, hakte nach, verlangte Akteneinsicht. Es folgte ein öffentliches „Fingerhakeln“ um die Frage, was und wie viel der Bürgermeister preisgeben muss. Wolf Blesken lenkte schließlich ein, ließ den BG-Fraktionschef die angeforderten Akten lesen. Christian Wolf ließ durchblicken, er werde sich nach seinem Urlaub noch einmal zu der Sache melden, es gebe noch Anmerkungen. Der Bürgermeister bekräftigte inzwischen in einem persönlichen Gespräch mit MöhneReport in seinem Büro: „Es hatte alles seine Ordnung.“ Mehr Details wolle er preisgeben, sobald der Kreis sich gemeldet habe — es habe aufgrund der öffentlichen Diskussion eine Anhörung gegeben, er habe eine Stellungnahme abgegeben, darüber sei noch zu entscheiden.
Hat der Kreis nachträglich zugestimmt?
Der Kreis soll entschieden und die Sache für rechtlich vertretbar gehalten haben, so soll es in einer E-Mail der Kreisverwaltung stehen. Auf die beruft sich die Gemeinde in der nachfolgenden Pressemitteilung, die MöhneReport ungekürzt und unverändert veröffentlicht:
Pressemitteilung im Wortlaut
„Ordnungsmaßnahme in Delecke war rechtmäßig
Der Kreis Soest hat nach naturschutz- und ordnungsrechtlicher Prüfung keine Verstöße festgestellt und das Vorgehen der Gemeindeverwaltung Möhnesee auf dem verwilderten Grundstück in der Linkstraße gebilligt. Die Anhörung durch das Dezernat Umwelt /Natur- und Landschaftsschutz des Kreises und die daraufhin erfolgte ausführliche Stellungnahme des Bürgermeisters ergab, dass Artenschutzbelange berücksichtigt und eine Kontrolle auf Brut- oder Nistplätze vor der Rodung vorgenommen wurden.“
MöhneReport stellt weitere Fragen
Belege oder weitere Details gab es nicht. MöhneReport hat deshalb beim Bürgermeister Wolf Blesken und bei der Pressestelle des Kreises angefragt, was genau denn die Begründung gewesen sei, dass der Bürgermeister sich über gesetzliche Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz hinwegsetzen durfte. Eine Antwort steht noch aus, auch das Einlösen des Bürgermeister-Versprechens an MöhneReport, nach einer Entscheidung des Kreises seine Beweggründe offenzulegen.

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