Es scheint ganz einfach: Eine Behörde darf anordnen, dass in der Brutzeit gerodet wird. Sie muss vorsichtig vorgehen und das belegen können. Es gab einen Riesen-Zoff um den Freischnitt der verwilderten Villa in Delecke. Der neue Bürgermeister unterschrieb die Anordnung und ließ roden. Die Vorgänger hatten diesen Hebel nicht genutzt. Aus Unkenntnis? Aus Desinteresse?
Pressesprecherin Birgit Kalle vom Kreis Soest hat am 17. Juni die Anfrage von MöhneReport vom Vortag wie folgt beantwortet und damit die Begründung des Kreises geliefert, warum Bürgermeister Wolf Blesken auch in der Schutzzeit für Flora und Fauna Bagger losschicken durfte.
Die Antwort der Pressesprecherin Birgit Kalle, Kreis Soest: „Nach den Bestimmungen des § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Der § 39 lässt allerdings auch Ausnahmen zu:
So gelten die Verbote nicht für
behördlich angeordnete Maßnahmen,
Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie
a) behördlich durchgeführt werden,
b) behördlich zugelassen sind oder
c) der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.
Bei den Ausnahmetatbeständen ist zwingend erforderlich
– dass keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts und /oder des Landschaftsbildes vorliegt
– dass kein Naturschutzgebiet/ Landschaftsschutzgebiet/ geschütztes Biotop betroffen ist
– dass die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind und z.B. keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von besonders geschützten Tierarten zerstört werden.
Die Rahmenbedingungen, die für die Ausnahmen gelten, wurden von der Gemeinde Möhnesee eingehalten. Daher liegt kein Verstoß gegen geltendes Recht vor.“
Kommentar
Dass Bürgermeister Wolf Blesken als ausgewiesener Verwaltungsfachmann MöhneReport und vielen anderen die vorstehende Begründung für sein Handeln nicht längst erklärt hat, warum die vorstehende Begründung nicht einfach der inhaltlich „dünnen“ Pressemitteilung der Gemeinde Möhnesee am Vortag beigelegen hat, das wirft Fragen auf. Warum sich der Bürgermeister zuvor ein durchaus nerviges öffentliches Fingerhakeln mit Christian Wolf, dem Fraktionschef der Bürgergemeinschaft, geliefert hat, anstatt einfach klare Antworten zu geben, ebenso. Zur Erinnerung: „Kompetenzen zählen, Blesken wählen“, damit ist der Bürgermeister in den Wahlkampf gezogen. Das Versprechen gilt. Der Bürgermeister muss sich beim Wort nehmen lassen.
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