Kreis leitet Disziplinarverfahren gegen Ex-Bürgermeisterin ein
Der Kreis Soest als zuständige Kommunalaufsicht hat entschieden, gegen Maria Moritz, die ehemalige Bürgermeisterin der Gemeinde Möhnesee, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Warum genau, das ist in der Mitteilung an MöhneReport nicht aufgeführt.
Die Pressestelle des Kreises schreibt weiter: „Mit der Einleitung des Disziplinarverfahrens ist keine Vorverurteilung verbunden. Das Verfahren dient der ergebnisoffenen Prüfung, ob ein Dienstvergehen vorliegt und ob sich hieraus disziplinarrechtliche Konsequenzen ergeben.“ Es folgt der übliche Hinweis: „Da es sich um ein laufendes, personenbezogenes Verfahren handelt, können zum zugrundeliegenden Sachverhalt und zum weiteren Verfahrensablauf keine näheren Angaben gemacht werden. Der Kreis Soest bittet um Verständnis, dass zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Verfahrens von weitergehenden Auskünften abgesehen wird.“
Allerdings gibt es es gerichtliche Entscheidungen, wonach Behörden grundsätzlich verpflichtet sind,Auskunft zu erteilen, wenn sie nicht begründet darlegen können, warum die Offenlegung bestimmter Tatsachen den Fortgang des Verfahrens erschweren oder vereiteln würden. Ein Telefonat mit der Pressestelle des Kreises ergab: Die zuständige Leiterin der Kommunalaufsicht sei die nächsten zwei Tage im Urlaub, die Vertretung sei nicht erreichbar.

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