Vorwürfe seit Juni in der öffentlichen Diskussion. Betroffene wurden angeblich noch nicht befragt

Jetzt auch Disziplinarverfahren gegen den Beigeordneten und Kämmerer? Ja.

16/09/2026

Beigeordneter und Kämmerer Günter Wagner (links) sowie die ehemalige Bürgermeisterin Maria Moritz sollen zu ihrer Amtsführung befragt werden. Beide wollten sich MöhneReport gegenüber nicht äußern, um ihre Rechte zu wahren. · Fotomontage: Thomas Brüggestraße


Zwei Updates.

1.
Es ist ein nie dagewesener Vorgang für Rat und Verwaltung, für ganz Möhnesee. Die ehemalige Bürgermeisterin unter Verdacht des Amtsmissbrauchs. Der Beigeordnete und Kämmerer unter Verdacht des Amtsmissbrauchs.

Unzulässige Zulagen gewährt?
Beide sollen gekungelt haben, damit der Kämmerer eine Zulage bekomme, die ihm nach den Regelungen nicht zustand. Die Bürgermeisterin soll es dennoch möglich gemacht haben, der Kämmerer soll Regie geführt haben. Der neue Bürgermeister sagt, er habe kurz nach Amtsantritt im Herbst 2025 von der Sache Wind bekommen und habe im Hause nachgeforscht. Es dauerte bis Juni und bis zur Fertigstellung von rechtlichen Gutachten. Dann gab es einen Abwahlantrag im Rat. Der scheiterte. Die Bürgermeisterin räumt die Zulage ein, auch, dass es Widerstände gegeben habe. Man habe Wege gesucht und gefunden, die Dinge plausibel zu gestalten, am Ende habe es keine Widerstände mehr gegeben. Die Zulage sei seitdem geflossen. So sagt es auch der Beigeordnete. Schuldhaftes Verhalten, Vorsatz, die Gemeinde oder Bürgerinnen und Bürger zu schädigen, das weisen beide weit von sich.

Sind da noch „echte Klopse?“
Es soll weitere Vorwürfe geben, „echte Klopse“, wie aus gewohnt bestens informierten Kreisen zu erfahren war. „Ich habe, nachdem man uns im Rat die Dinge offengelegt hat, sofort das Vertrauen in den Beigeordneten verloren”, das ist eine von mehreren Äußerungen hinter vorgehaltener Hand – gegen das Versprechen, keine Namen zu nennen: Offiziell darf und durfte sich bislang niemand äußern.

Geht es um Machtmissbrauch und Vorteilsnahme?
Was MöhneReport bislang geschildert wurde, zeichnet ein Bild von Machtmissbrauch und Vorteilsnahme über einen längeren Zeitraum. Über Schweigen, aus Angst, sonst in den Keller versetzt zu werden. Das sei der Grund, warum Tippgeber bis nach den Kommunalwahlen gewartet hätten, um dann sofort den neuen Bürgermeister zu informieren. Der hatte schon im Wahlkampf ein „Aufräumen“ angedeutet. Es gibt auch Kenner der „lokalpolitischen Blase“, die sich gegenüber MöhneReport verwundert zeigten, dass Interna aus Personalakten in der Diskussion von Parteien kursierten — im Rathaus sei man aber nicht entschieden genug vorgegangen, wo doch eine ganze Reihe von möglichen Verfehlungen an den Bürgermeister herangetragen worden seien. Der Bürgermeister wiederum hatte im Gespräch mit MöhneReport durchblicken lassen, er habe zügig Akten nach Soest gegeben. Man habe ihn dort warten lassen. Die Entscheidung ist bekannt: Beim Beigeordneten erklärte der Kreis dem Bürgermeister, für den sei die Gemeinde Dienstherr, der Bürgermeister also zuständig. Bei der Bürgermeisterin ist die Eröffnung des Disziplinarverfahrens jetzt öffentlich gemacht. Der Grund nicht.

Hat die Situation alle beschädigt?
Die Öffentlichkeit hat Anrecht auf Information. Allerdings: Die Dinge wurden nicht öffentlich beraten. Bekannt wurde alles, weil MöhneReport Hinweise bekam, sofort alle Beteiligten befragte und dann berichtete. Wie in einem Kommentar unterstrichen, hat die Situation alle beschädigt, und daran dürfte sich nichts geändert haben: Den Bürgermeister, der aktiv geworden war, aber nicht sagen durfte, warum genau. Die Ratsmitglieder, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, und dennoch mit Fragen überhäuft werden. Vor allen Dingen die Beteiligten, die nach eigener Darstellung alles nur aus den Medien erfuhren. Sie seien nicht offiziell befragt worden – eine unwürdige Situation in einem Rechtsstaat.

Seit Mittwoch, 16. September steht nun fest: Der Kreis eröffnet nach langem Hin und Her doch ein Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Bürgermeisterin. Warum, das stand nicht in der Pressemitteilung. Eine weitere Anfrage dazu läuft. Deutlicher Hinweis der Pressestelle beim Kreis: Eine Eröffnung des Verfahrens diene der sachlichen Feststellung von Tatbeständen. Es sei keine Vorverurteilung.

Unklar: Wird man den Kämmerer aus dem Rathaus geleiten?
Kommt jetzt endlich auch für den schon länger kranken Günter Wagner Bewegung in festgefahrene Abläufe? Was wird mit dem Beigeordneten und Kämmerer? Die Abwahl im Rat ist wie berichtet in geheimer Wahl gescheitert. Weil der Bürgermeister erst einmal nichts preisgeben wollte, blieb offen, ob es einen Arbeitsgerichtsprozess geben werde, ob dem Beigeordneten und Kämmerer nach seiner Genesung die Rückkehr ins Rathaus verwehrt werde, ob man ihn gar mit dem Ordnungsdienst herausgeleiten werde, wenn er wieder an seinem Schreibtisch im Rathaus Platz nehmen wolle. Würde es ein Disziplinarverfahren geben – und Informationen für die Öffentlichkeit? Für die Öffentlichkeit, die ein Recht hat, zu erfahren, was gut läuft im Rathaus, was nicht?

Eröffnung des Disziplinarverfahrens gegen Beigeordneten erwartet
Nach Informationen von MöhneReport steht zu erwarten, dass der Bürgermeister handelt oder schon gehandelt hat, dass das angekündigte und vom Kreis Soest in Wolf Bleskens Verantwortung gelegte Diszipilinarverfahren jetzt eröffnet wird. Eine Pressemitteilung der Gemeinde sei vorbereitet, erfuhr MöhneReport auf Nachfrage. Die Mitteilung ist noch auf dem Weg.

Unschuldsvermutung gilt für alle
Auch beim Beigeordneten Günter Wagner gilt die gleiche Feststellung wie in der Pressemitteilung des Kreises: Eine Eröffnung des Verfahrens dient der sachlichen Feststellung von Tatbeständen. Es ist keine Vorverurteilung.

 

2. Ergänzung:

Die Gemeinde Möhnesee hat die Anfrage von MöhneReport am Mittwochabend (hier stand zunächst falsch “Dienstag”) wie folgt beantwortet:
” Die Gemeinde Möhnesee hat entschieden, gegen den Beigeordneten und Kämmerer Günter Wagner ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Mit der Einleitung des Disziplinarverfahrens ist keine Vorverurteilung verbunden. Das Verfahren dient der ergebnisoffenen Prüfung, ob ein Dienstvergehen vorliegt und ob sich hieraus disziplinarrechtliche Konsequenzen ergeben.
Da es sich um ein laufendes, personenbezogenes Verfahren handelt, können zum zugrundeliegenden Sachverhalt und zum weiteren Verfahrensablauf keine näheren Angaben gemacht werden.
Die Gemeinde Möhnesee bittet um Verständnis, dass zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen und zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Verfahrens von weitergehenden Auskünften abgesehen wird.”


► MöhneReport weist wie schon bei der Antwort der Kreisverwaltung zur ehemaligen Bürgermeisterin Maria Moritz darauf hin:
Eine Behörde ist gemäß Landespressegesetz NRW der Presse gegenüber zur Auskunft verpflichtet:

§ 4 Informationsrecht der Presse
(1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
► (2) Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit
1. durch sie die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder
2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder
3. ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder
4. deren Umfang das zumutbare Maß überschreitet.

(3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse überhaupt, an diejenige einer bestimmten Richtung oder an ein bestimmtes periodisches Druckwerk verbieten, sind unzulässig.

(4) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.


Quelle: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/18052021-pressegesetz-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-landespressegesetz-nrw/#ss-4-informationsrecht-der-presse (das alles hat übrigens keine KI herausgesucht, so etwas wissen alle, die hauptberuflich Pressearbeit machen, weshalb sowohl die Formulierung des Kreises Soest als auch die fast gleichlautende Formulierung der Gemeinde Möhnesee sehr befremdlich sind).


► Da die Gemeinde nicht darlegt, dass und warum durch Auskunft an die Presse „die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder deren Umfang das zumutbare Maß überschreitet“, sieht MöhneReport die Gemeinde Möhnesee weiterhin in der Pflicht, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wegen welcher Vorwürfe gegen den Beigeordneten und Kämmerer ein Disziplinarverfahren eröffnet worden ist. Der Gemeinde liegt eine entsprechende Anfrage jetzt vor. Der Kreis Soest hat wegen der ehemaligen Bürgermeisterin für Freitag, 18. September, eine Antwort zugesagt, was der Grund für die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens ist.


 

 

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