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Bürgergemeinschaft schreibt „blauen Brief“ an Bürgermeister

Zugewucherte Villa rechtswidrig freigebaggert?

Meterhoch zugewuchert, Jahrzehnte im Dornröschenschlaf: Die ehemals schmucke Villa oberhalb der Linkstraße in Delecke ist in der Szene als „Lost Place“ bekannt. Ein Bagger legte die Villa wieder frei. ● Foto: privat.

Dürfen die das? Durften am „Lost Place“ an der Linkstraße in Delecke mitten in der Schutzzeit Baum und Strauch radikal „rasiert“ werden? Weil da verwirrte Geister hätten rumzündeln können? War wirklich ausgerechnet jetzt Gefahr im Verzug? Oder hat Bürgermeister Wolf Blesken (CDU) zur Unzeit „Nägel mit Köpfen“ gemacht? War die Sache etwa „rechtswidrig, unverhältnismäßig, verfahrensfehlerhaft und eingriffsrechtlich nicht gedeckt“? Zu dem Schluss kommt jedenfalls Christian Wolf, Fraktionschef der Bürgermeinschaft (BG) in einem Brief an Bürgermeister und Verwaltung. Das Schreiben liegt MöhneReport vor: Die Bürgergemeinschaft will Akteneinsicht. Bis zum 20. Mai soll die Verwaltung sich erklären. Die Diskussion nimmt Fahrt auf. Kleinigkeit oder Grundsatzfrage? Die Meinungen gehen auseinander.  

Der Reihe nach: Am 8. Mai hatte zuerst MöhneReport berichtet über die Rodungsarbeiten an einer lange zugewucherten Villa oberhalb der Linkstraße in Delecke und damit  Diskussionen angestoßen. Die Frage steht im Raum, ob die Gemeinde zu Recht mitten in der Vogelschutzzeit dringenden Handlungsbedarf für eine Komplettrodung gesehen und deshalb Bagger losgeschickt hatte. „Dürfen die das?“, fragten sich aufmerksame Möhneseer. Andere freuten sich dagegen über wieder freien Blick auf den See. Der Bürgermeister hatte noch keine Zeit für eine Antwort.

BG verlangt Akteneinsicht
Nun liegt MöhneReport ein Schreiben der Bürgergemeinschaft Möhnesee (BG) vor, und das liest sich wie ein „Blauer Brief“: Fraktionsvorsitzender Christian Wolf verlangt Akteneinsicht und eine zügige Stellungnahme vom Bürgermeister.  In dem Schreiben verweist Wolf unter anderem auf die Schutzfrist nach dem Bundesnaturschutzgesetz: Danach sei es in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, Gehölze vollständig zu beseitigen, sofern keine zwingenden Gründe vorlägen. Eine solche zwingende Erforderlichkeit sieht die Bürgergemeinschaft bislang nicht ausreichend dargelegt.

Fachbehörden außen vor gelassen?
Auch artenschutzrechtliche Fragen werden aufgeworfen. Die Fraktion geht davon aus, dass durch eine vollständige Rodung während der Brutzeit Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten betroffen gewesen sein könnten. Kritisiert wird außerdem, dass nach Darstellung der Bürgergemeinschaft vor der Maßnahme keine vorherige Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde stattgefunden habe.

Eigentümer soll den Arbeiten zugestimmt haben
Bekannt ist: Im Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung die Maßnahme mit einer Gefahrenlage begründet und erklärt, der Eigentümer des Grundstücks sei zuvor zur Entfernung des Bewuchses aufgefordert worden. Nach dieser Darstellung seien der Sofortvollzug angeordnet und eine Ersatzvornahme angedroht worden. Soll heißen: Wenn der Grundstückseigentümer nicht sofort reagiere und rode, mache es die Gemeinde für ihn und stelle das in Rechnung. Der Eigentümer habe erklärt, die Gemeinde solle die Arbeiten durchführen, die Kosten würden übernommen.

BG: „Keine plötzliche Gefahrenlage“
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Bürgergemeinschaft an: Wolf hält die Begründung „Gefahr im Verzug“ beziehungsweise „Brandschutz“ für rechtlich nicht tragfähig. Ein seit Jahrzehnten bestehender Zustand mit verwildertem Grundstück und leerstehendem Gebäude begründe aus seiner Sicht allenfalls eine „abstrakte Gefahr“, aber keine plötzlich eingetretene konkrete Gefahrenlage. Davon ab hätte man behutsamer vorgehen können, schreibt der Fraktionschef.

Frist bis zum 20. Mai
Ein weiterer Punkt betrifft das Privatgrundstück selbst. Die Bürgergemeinschaft fragt, auf welcher Grundlage die Gemeinde dort tätig geworden sei. Der unmittelbare Zugriff auf ein Privatgrundstück ohne vorherige Inanspruchnahme des Eigentümers sei nur unter engen Voraussetzungen zulässig, heißt es sinngemäß in dem Schreiben. Gerade deshalb beantrage die Fraktion Akteneinsicht: Wolf verlangt unter anderem Einblick in Gefahrenprognosen, Stellungnahmen der Feuerwehr, artenschutzrechtliche Prüfungen sowie behördliche Verfügungen und Entscheidungsgrundlagen. Außerdem fordert die Bürgergemeinschaft die Verwaltung auf, die Rechtsgrundlage der Rodung darzulegen und mitzuteilen, worauf genau die Annahme von „Gefahr im Verzug“ gestützt wurde. Als Frist nennt Wolf den 20. Mai 2026.

„Rechtswidrig und unverhältnismäßig“
Die Bürgergemeinschaft formuliert ihre Bewertung deutlich: Nach ihrer vorläufigen Einschätzung sei die Maßnahme materiell rechtswidrig, unverhältnismäßig, verfahrensfehlerhaft und eingriffsrechtlich nicht gedeckt.

Viele Fragen offen
Lag die Verwaltung falsch? Oder gab es stichhaltige und zwingende Gründe? Ging die Sicherheit der Menschen vor? War die Maßnahme an sich längst überfällig? Warum haben Bürgermeister in den letzten 30 Jahren nicht so durchgegriffen? MöhneReport hat eine Stellungnahme der Gemeinde angefragt und berichtet weiter.

► Der Verein Bürgergemeinschaft Möhnesee ist die größte „Oppositionsgruppe“ im aktuellen Gemeinderat. Der funktioniert nicht wie ein klassisches Parlament – der Rat ist laut Gemeindeordnung sinngemäß als Vertretung des Bürgerwillens Teil der Verwaltung, zentrales Entscheidungsorgan einer Gemeinde. Christian Wolf kommt aufgrund der Mehrheitsverhältnisse die Rolle des „Oppositionsführers“ zu. CDU, Grüne und FDP arbeiten zusammen. In der „Opposition“ sind BG und  SPD. Die zwei Vertreter der erstmals im Rat vertretenen AfD stimmten regelmäßig mit der schwarz-grün-gelben Mehrheit. „Es hat bis dato keine einzige Abstimmung gegeben, in der die AfD sich nicht in diese GroKo eingereiht hätte“, so hat man es MöhneReport geschildert.

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