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Anfrage an Bürgermeister Wolf Blesken

Bürgergemeinschaft hinterfragt veröffentlichtes Ratsvotum

Christian E. Wolf, Fraktionsvorsitzender der Bürgergemeinschaft Möhnesee, verlangt Auskunft zur Veröffentlichung eines Abstimmungsergebnisses aus nichtöffentlicher Sitzung. Foto: privat


Die Bürgergemeinschaft Möhnesee verlangt von Bürgermeister Wolf Blesken Auskunft darüber, wie Einzelheiten eines nichtöffentlichen Ratsbeschlusses an die Presse gelangt sind. Fraktionsvorsitzender Christian E. Wolf stellt insbesondere die Veröffentlichung des einstimmigen Abstimmungsergebnisses infrage. Eine schriftliche Antwort erwartet er bis zum 29. Oktober.

Anlass ist ein Bericht des Soester Anzeigers vom 15. Oktober unter der Überschrift „Ratsbeschluss: Anzeige gegen Unbekannt“. Nach Darstellung Wolfs werden darin wesentliche Teile eines Beschlusses aus der nichtöffentlichen Ratssitzung vom 24. September wörtlich wiedergegeben. Zudem werde ausdrücklich genannt, dass der Rat einstimmig entschieden habe.

Die Bürgergemeinschaft hat dem Bürgermeister dazu am 15. Oktober eine schriftliche Anfrage geschickt. MöhneReport erhielt am selben Abend eine teilweise geschwärzte Pressefassung. Nach Angaben Wolfs wurden darin bislang nichtöffentliche Inhalte entfernt.

Beschlussinhalt und Abstimmungsergebnis

Wolf sieht in der Veröffentlichung „erhebliche kommunalrechtliche Bedenken“. Er unterscheidet zwischen der Bekanntgabe des wesentlichen Beschlussinhalts und der Offenlegung des Abstimmungsverhaltens einzelner Ratsmitglieder. Auch die Angabe, ein Beschluss sei einstimmig gefasst worden, könne nach seiner rechtlichen Bewertung die Verschwiegenheitspflicht verletzen, weil dadurch das individuelle Abstimmungsverhalten erkennbar werde.

Zur Begründung verweist er auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die Geschäftsordnung des Möhneseer Rates und ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012. Über eine Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses sei in der Sitzung vom 24. September weder beraten noch ein entsprechender Beschluss gefasst worden, schreibt Wolf.

Wer gab die Angaben weiter?

Der Fraktionsvorsitzende möchte wissen, ob Blesken selbst oder die Gemeindeverwaltung die Information über die Einstimmigkeit an die Presse weitergegeben oder deren Veröffentlichung veranlasst haben. Falls dies zutreffe, fragt er nach der konkreten Rechtsgrundlage. Außerdem verlangt er Auskunft darüber, ob der Redaktion der Wortlaut des Ratsbeschlusses durch den Bürgermeister oder die Verwaltung zugänglich gemacht wurde.

Wolf thematisiert darüber hinaus die Verantwortung des Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung und bei der Vorbereitung und Ausführung von Ratsbeschlüssen. Er kritisiert ein mögliches Ungleichgewicht: Während Ratsmitglieder an ihre Verschwiegenheitspflicht gebunden seien, dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Bürgermeister könne öffentlich Einzelheiten nichtöffentlicher Beratungen erläutern. Teile dieses Abschnitts sind in der Pressefassung geschwärzt.

Antwort bis zum 29. Oktober erbeten

Wolf bittet um eine schriftliche Stellungnahme bis zum 29. Oktober. Sollte innerhalb dieser Frist keine nachvollziehbare Antwort erfolgen, kündigt er an, den Vorgang dem Landrat des Kreises Soest als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde zur Überprüfung vorzulegen.

Eine Antwort des Bürgermeisters ist den übersandten Unterlagen nicht beigefügt.


Zum Hintergrund: MöhneReport hat am 13. Oktober über die von der Staatsanwaltschaft bestätigte Strafanzeige der Gemeinde gegen Unbekannt berichtet.

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