Strafanzeige gegen Unbekannt: Bürgermeister beruft sich auf einen politischen Auftrag. Es bleiben Fragen.
Ratsbeschluss erklärt nicht die ganze Geschichte

Die Spatzen pfeifen, der Adler wägt ab für Möhnesee. KI-generierte Karikatur.
Bürgermeister Wolf Blesken beruft sich gegenüber einer Zeitung bei seiner Strafanzeige gegen Unbekannt auf einen politischen Auftrag. Wer gemeint ist mit „Unbekannt“, das pfeifen nicht nur die Spatzen von den Dächern. Doch wer brachte die Angelegenheit ins Rollen, wie wurde öffentlich, was doch geheim beraten wurde und noch eine ganze Weile geheim bleiben sollte? Welcher Spatz pfiff da zum Mitschreiben? Drei Fraktionen haben sich bitterlich beschwert über einen Vertrauensbruch. Wer da was weitergegeben hat, bleibt offen. Hat der Rat eigentlich klug und richtig entschieden? Eine persönliche Einordnung.
Eigentlich ging es um Pressearbeit
„Amazon? Eine neue Kaffeemaschine?“ Auf dem Sideboard im Büro des Bürgermeisters liegt ein Paket. Meine Bemerkung spielt an auf die fahrbare Kaffeestation, deren Anschaffung seiner Vorgängerin einst bissige Kritik eingebracht hatte. Wolf Blesken stutzt nicht mal: Den Witz hat er nicht verstanden. Darüber sollten wir später noch mal reden. Er erklärt bereits: Das Paket enthalte Gutachten, die seien gerade frisch aus Düsseldorf eingetroffen.
Es ist der 3. Juni. Aus dem vereinbarten Grundsatzgespräch über zukünftige Pressearbeit und Gleichbehandlung der Medien wird schnell und ausschließlich eine ausführliche Unterhaltung über die Amtsführung seiner Vorgängerin und des Beigeordneten. Der ist beim Gespräch schon länger im Krankenstand.
Er habe da was, eine ganz heiße Geschichte, sagt er. Steht auf, geht hinter den Schreibtisch, nestelt nach einem Papier, kommt mit einer Pressemitteilung zurück: Es gibt einen Abwahlantrag gegen den Beigeordneten und Kämmerer. Das habe er bereits eine Stunde vorher an die Tageszeitung geschickt. „Wegen der Waffengleichheit.“ So ein Internetmagazin könne schließlich schneller veröffentlichen als eine gedruckte Zeitung. Was er wohl noch nicht bemerkt hat: Auch Tageszeitungen veröffentlichen zwischendurch gerne was online. Und ganz bestimmt jetzt, wo wir gerade hier sitzen und reden.
Ich widerspreche also: Es sei nicht Aufgabe eines Bürgermeisters, irgendetwas zwischen Medien zu regulieren, sich auch nur im Ansatz Gedanken darüber zu machen. Es gebe doch ein Neutralitätsgebot.
Es geht um Amtsführung
Im anschließenden Gespräch geht es dann erst mal um Amtsführung. Wolf Blesken erklärt, er habe kurz nach seinem Amtsantritt Hinweise von Mitarbeitern im Hause erhalten. Zur Vorgängerin. Zum Beigeordneten und Kämmerer. Daraufhin habe er sich die Personalakten kommen lassen. Auch elektronische Korrespondenz sei in seinem Auftrag durchsucht worden. Er hatte keinen politischen Auftrag. Er hat als Verwaltungschef gehandelt. Das Ergebnis seiner Suche hat er dem Rat mitgeteilt.
Aus dem Gespräch nehme ich den Eindruck mit, dass Blesken die Vorwürfe wegen angeblicher Kungeleien und Vorteilsnahmen bereits für zutreffend hält. Schließlich habe er genug zusammentragen lassen. Eine ergebnisoffene Haltung habe ich in diesem Gespräch vermisst. Ein großer Schaden soll entstanden sein für die Gemeinde. Der müsse ersetzt werden. Die vermutete Höhe hat gegenüber MöhneReport noch niemand offen beziffert.
Weitere Einzelheiten des damaligen Gesprächs gebe ich hier nicht wieder.
Am Ende fehlte eine Stimme
Nach dem Termin spreche ich zunächst mit der Bürgermeisterin a.D. und dem Beigeordneten und Kämmerer, um die es in den Gutachten geht. Sie nehmen ausführlich Stellung und beschweren sich: Mit ihnen habe noch niemand gesprochen, sie erführen alles erst jetzt über die Presse.
Wie Blesken zuvor im nichtöffentlichen Teil vor dem Rat gesprochen hatte, habe ich nicht selbst erlebt. Mehrere Ratsmitglieder schilderten mir jedoch unabhängig voneinander und weitgehend übereinstimmend, seine Darstellung habe sie erschüttert. Ein Ratsherr hat mir inzwischen mehrfach bestätigt, er habe nach Wolf Bleskens Schilderung im nichtöffentlichen Teil sofort und unmittelbar das Vertrauen in den Kämmerer und Beigeordneten verloren. Ein Abwahlantrag wurde formuliert. Dann kam der 3. Juni.
Am 21. Juli verfehlte der inzwischen kontrovers diskutierte Antrag von drei Fraktionen die erforderliche Mehrheit. Es war ein Scheitern mit Ansage: Dass es knapp werden könnte, war bekannt. Der Antrag auf geheime Abstimmung machte es noch wackeliger. Die sicher geglaubte Mehrheit platzte in der Wahlkabine. Eine einzige Stimme fehlte, um den Abwahlantrag durchzubringen. In der Konsequenz ist der Beigeordnete nicht abgewählt. Er bleibt in Personalunion auch wahlbeamteter Kämmerer.
Nebengleis: Die Wahlperiode für den Beigeordneten läuft in Kürze ab. Dann wäre er auch kein wahlbeamteter Kämmerer mehr. Ob er als angestellter Kämmerer wiederkehren darf? Die Meinungen gehen auseinander, ein Prozess könnte kostspielig werden.
Warum der Weg zur Abwahl?
Eine politische Abwahl entscheidet über den Verbleib im Amt. Sie klärt nicht, ob irgendwelche Vorwürfe zutreffen oder nicht. Weshalb wurde dennoch so früh auf dieses Mittel gesetzt, warum nicht sofort auf ein Disziplinarverfahren, wie es § 17 des Landesdisziplinargesetzes NRW eigentlich vorsieht? Warum hat man nicht sofort Strafanzeige erstattet? Haben nicht alle im Land einen Anspruch auf zügige und faire und rechtsstaatliche Verfahren? Warum eine Hängepartie und Gerüchteküche von Juni bis Oktober? Warum erst teure Gutachten? Warum quält sich der Rat mit Fragen, für die es eigene Zuständigkeiten gibt: Die Kommunalaufsicht, die Staatsanwaltschaften? Die entscheiden regelmäßig selber, ob Gutachten gebraucht werden oder nicht.
Diese Fragen richten sich besonders an die Ratsmitglieder, die Profis in Rechtsfragen sind: Gerade ihnen musste der Unterschied zwischen einer rein politischen Entscheidung ohne Aussprache und der klassischen Aufarbeitung und Ahndung eines Dienstvergehens oder einer Straftat bewusst sein. Warum also wurde im nichtöffentlichen Teil der Weg zur politischen Abwahl eingeschlagen? Warum mussten unbedingt erst teure Gutachten her? Hätten Kreis, Bezirksregierung und/oder Staatsanwaltschaft nicht effektiver prüfen können?
Bürgermeister ist für MöhneReport nicht zu erreichen
Bei mir hinterließ das Gespräch mit dem Bürgermeister den Eindruck einer Vorverurteilung. Wie passt das zu der Unschuldsvermutung, auf die er heute hinweist im Gespräch mit einer Zeitung? Für die Strafanzeige beruft er sich auf einen politischen Auftrag. Das verkehrt nach meinem Wissen die Reihenfolge und vertauscht die Akteure. Nachfragen sind mühsam derzeit: Für MöhneReport ist der Bürgermeister schon länger nicht zu erreichen. Kämmerer und ehemalige Bürgermeisterin wollen sich nicht äußern.
Unvoreingenommer Beamter
Der Kreis Soest hat inzwischen festgestellt, der Bürgermeister in Möhnesee sei selber zuständig für ein Disziplinarverfahren gegen den Kämmerer und Beigeordneten. Der muss sich auf eine faire und rechtsstaatliche Befragung, auf einen fairen Gang des Verfahrens verlassen können. Es bleibt zu hoffen, dass ein unparteiischer, ein unvoreingenommener Beamter die Befragungen durchführt.
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